Steuerberatung für Selbständige

Persönliche Steuerberatung für Selbständige

Als Selbständiger müssen Sie neben Ihrer eigentlichen Tätigkeit zahlreiche steuerliche und organisatorische Fragen im Blick behalten. Dazu gehören insbesondere die laufende Buchführung, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, die Gewinnermittlung und die rechtzeitige Abgabe der erforderlichen Steuererklärungen.

Ich unterstütze Selbständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und Einzelunternehmer persönlich und digital bei ihren laufenden steuerlichen Angelegenheiten. Dabei ist mir wichtig, nicht nur einzelne Steuererklärungen zu erstellen, sondern die steuerlichen Auswirkungen Ihrer unternehmerischen Entscheidungen im Zusammenhang zu betrachten.

Sie haben einen direkten Ansprechpartner und können Ihre steuerlichen Fragen persönlich mit mir besprechen.


Für wen ist die Beratung geeignet?

Die Beratung richtet sich insbesondere an:
- Freiberufler
- Gewerbetreibende
- Einzelunternehmer
- selbständig Tätige mit laufenden Umsatzsteuerpflichten
- Selbständige, die ihre Gewinnermittlung neu organisieren möchten
- Unternehmer, die eine persönliche und digital organisierte Steuerberatung suchen
- Selbständige mit betrieblichen und privaten steuerlichen Fragestellungen

Ob eine Einnahmenüberschussrechnung, eine Bilanz oder eine andere Form der Gewinnermittlung erforderlich ist, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und den individuellen Verhältnissen ab. Dies sollte im konkreten Einzelfall geprüft werden.


Laufende steuerliche Beratung

Eine laufende steuerliche Beratung hilft dabei, steuerliche Fragen nicht erst nach Ablauf des Geschäftsjahres zu klären.

Ich unterstütze Sie insbesondere bei:
- laufenden steuerlichen Fragen zu Ihrer selbständigen Tätigkeit
- der Einordnung von Einnahmen und Betriebsausgaben
- der Beurteilung geplanter Anschaffungen und Investitionen
- der Vorbereitung und Prüfung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- der Einschätzung von Einkommensteuer- und Umsatzsteuervorauszahlungen
- der Abgrenzung von betrieblichen und privaten Sachverhalten
- der steuerlichen Behandlung von Verträgen und wiederkehrenden Leistungen
- der Vorbereitung auf Gespräche mit anderen Beratern, Banken oder Behörden
- der frühzeitigen Prüfung von steuerlichen Risiken und offenen Sachverhalten

Ziel ist eine nachvollziehbare steuerliche Einordnung, die zu Ihrer tatsächlichen Tätigkeit und Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen passt.


Finanzbuchführung und laufende Aufzeichnungen

Eine geordnete Finanzbuchführung bildet die Grundlage für zutreffende Steuererklärungen und aussagekräftige Auswertungen.

Je nach Umfang und Art Ihrer Tätigkeit unterstütze ich Sie bei:
- der laufenden Finanzbuchführung
- der digitalen Übermittlung von Belegen und Unterlagen
- der Zuordnung und Prüfung laufender Geschäftsvorfälle
- der Vorbereitung und Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- der Abstimmung offener Fragen zur Verbuchung
- der Vorbereitung des Jahresabschlusses oder der Gewinnermittlung
- der Erläuterung wesentlicher Entwicklungen in den Zahlen

Digitale Abläufe sollen die Zusammenarbeit vereinfachen. 
Die fachliche Beratung und der persönliche Ansprechpartner bleiben dabei erhalten.


Einnahmenüberschussrechnung und Gewinnermittlung

Für viele Selbständige und kleinere Unternehmen ist die Einnahmenüberschussrechnung ein zentraler Bestandteil der steuerlichen Gewinnermittlung. Ob dieses Verfahren angewendet werden kann und welche Besonderheiten zu berücksichtigen sind, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und den individuellen Verhältnissen ab.

Ich unterstütze Sie insbesondere bei:
- der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
- der Zuordnung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
- der Prüfung der zeitlichen Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben
- der Berücksichtigung von Anlagegütern und Abschreibungen
- der Prüfung wiederkehrender Zahlungen
- der Erstellung beziehungsweise Vorbereitung der Gewinnermittlung
- der Überleitung der betrieblichen Ergebnisse in die Einkommensteuererklärung

Eine Gewinnermittlung sollte nicht nur rechnerisch erstellt werden. Wesentliche Positionen und offene Fragen sollten nachvollziehbar erläutert werden.


Steuererklärungen für Selbständige

Je nach Tätigkeit und persönlichen Verhältnissen können unterschiedliche Steuererklärungen und steuerliche Pflichten relevant sein.

In Betracht kommen insbesondere:
- Einkommensteuererklärung
- Anlage S für freiberufliche Einkünfte
- Anlage G für gewerbliche Einkünfte
- Umsatzsteuererklärung
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Gewerbesteuererklärung, soweit eine Gewerbesteuerpflicht besteht
- weitere Erklärungen und Nachweise im konkreten Einzelfall

Ich berücksichtige dabei nicht nur die Gewinnermittlung, sondern auch die Wechselwirkungen zwischen der betrieblichen Tätigkeit und der privaten Steuererklärung.


Digitale Zusammenarbeit mit persönlichem Ansprechpartner

Eine digitale Zusammenarbeit kann die steuerliche Betreuung einfacher und effizienter machen. Belege und Unterlagen können ortsunabhängig übermittelt werden. Auswertungen und Rückfragen lassen sich strukturiert bearbeiten.

Die digitale Arbeitsweise bedeutet bei mir jedoch nicht, dass Sie auf persönliche Beratung verzichten müssen.
Mir ist wichtig, dass:
- Sie einen direkten Ansprechpartner haben
- steuerliche Fragen persönlich besprochen werden können
- offene Sachverhalte klar benannt werden
- die erforderlichen Unterlagen strukturiert bearbeitet werden
- betriebliche und private Auswirkungen gemeinsam betrachtet werden
- die Beratung verständlich und nachvollziehbar bleibt


Persönliches Gespräch

Sie möchten Ihre selbständige Tätigkeit oder einen konkreten steuerlichen Sachverhalt persönlich besprechen?
Rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Nach vorheriger Terminvereinbarung ist ein persönliches Gespräch möglich.